Abgeschlossen wurden diese Verfahren durch gerichtliche Entscheidungen, durch Beteiligten-Vereinbarungen oder auch durch Antragsrücknahme.
Bei den Oberlandesgerichten in Deutschland gab es im gleichen Jahr nachfolgende erledigte Beschwerdeverfahren:
6165 Verfahren gegen die Entscheidung zur elterlichen Sorge,
1996 Verfahren gegen Umgangsentscheidungen,
322 Verfahren gegen Entscheidungen über einen Antrag auf Kindesherausgabe.
Aus den statistischen Zahlen geht nicht hervor, wer Beschwerde eingelegt hat. Waren dies überwiegend Eltern oder andere Beteiligte z.B. das Jugendamt?
Die Zahlen machen jedoch eins ganz deutlich: es wird in nur 5 % aller abgeschlossenen Kindschaftssachen überhaupt Beschwerde eingelegt.