Donnerstag, 29. Juli 2021
Jugendämter
Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) gab es im Jahr 2013 bei den Amtsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland

137.985 erledigte Sorgerechtsverfahren,
56.410 erledigte Umgangsverfahren,
4.042 erledigte Verfahren auf Kindesherausgabe.

Abgeschlossen wurden diese Verfahren durch gerichtliche Entscheidungen, durch Beteiligten-Vereinbarungen oder auch durch Antragsrücknahme.

Bei den Oberlandesgerichten in Deutschland gab es im gleichen Jahr nachfolgende erledigte Beschwerdeverfahren:

6165 Verfahren gegen die Entscheidung zur elterlichen Sorge,
1996 Verfahren gegen Umgangsentscheidungen,
322 Verfahren gegen Entscheidungen über einen Antrag auf Kindesherausgabe.

Aus den statistischen Zahlen geht nicht hervor, wer Beschwerde eingelegt hat. Waren dies überwiegend Eltern oder andere Beteiligte z.B. das Jugendamt?

Die Zahlen machen jedoch eins ganz deutlich: es wird in nur 5 % aller abgeschlossenen Kindschaftssachen überhaupt Beschwerde eingelegt.



Donnerstag, 29. Oktober 2020
Jugendamt und Umgang
Das Jugendamt darf nicht gestaltend in den Umgang eingreifen, es hat keinerlei Befugnis den Umgang zu verkürzen, zu erweitern oder sonst wie zu gestalten.



Samstag, 17. Oktober 2020
Jugendämter
Deutschland gibt mehr Geld für Inobhutnahmen aus als für Jugendarbeit

Wir geben in Deutschland aktuell also fast 7 mal soviel Geld dafür aus, Kinder von ihren Eltern wegzunehmen, anstatt die Familien vorbeugend zu fördern und zu unterstützen.
Wir geben in Deutschland fast 3 mal so viel Geld dafür aus Kinder von ihren Eltern zu trennen, als wir in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investieren.