Montag, 12. Oktober 2020
Datenschutz und Adresshandel
In Deutschland existieren derzeit die folgenden Robinsonlisten.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) führt seit 1971 eine Robinsonliste für adressierte Werbebriefe. Die Eintragung, welche sowohl generell als auch nur für bestimmte Angebotsbereiche erfolgen kann, ist per Brief an PF 1454, 33244 Gütersloh, und online möglich.[5] Die Aufnahme in die Liste gilt für jeweils fünf Jahre, um Aktualität zu gewährleisten. Die DDV-Robinsonliste umfasst rund 950.000 Einträge
Der Interessenverband Deutsches Internet (I. D. I.) führt seit 1996 Robinsonlisten für E-Mail, Mobiltelefon, Telefon, Briefpost und Fax. Die Eintragung bzw. Erstellung eines Schutzkontos ist per Brief, Fax und online möglich.[7] Die Eintragung gilt unbegrenzt.

In Deutschland sind nach den §§ 3, 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unerwünschte telefonische Werbung ohne vorherigen Kundenkontakt (sog. „cold calls“) sowie das Versenden von Werbefaxen und Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verboten. Weitergehende Gesetze werden gelegentlich in der Politik diskutiert. Der Datenschutz spielt eine große Rolle.[8]

Quelle: Wikipedia